Pinkeln verboten!

Liebe Hundehalter:innen, liebe Kund:innen,

nach immerhin mehr als 20 Jahren ist es endlich so weit – unser Geduldsfaden ist gerissen!

Während früher gelegentlich mal ein Rüde beim Bezahlen am Tresen (Anmerkung des Verfassers: Frauchen oder Herrchen haben gezahlt) oder beim Verlassen der Praxis noch eben schnell das Beinchen gehoben hat, um seine Duftmarke zu hinterlassen und der/die Besitzer:in peinlich berührt nach Lappen und Eimer fragten, ist es nun fast schon an der Tagesordnung, dass wir im öffentlichen Hausflur Pinkelflecken finden oder vom Reinigungsdienst gemeldet bekommen.

Geändert hat sich die Tatsache, dass man es heute scheinbar nicht mehr für nötig hält, das kleine Malheur wenigstens zu melden, damit es entfernt werden kann!

Ebenfalls neu ist die Tatsache, dass in viel zu vielen Fällen schlicht die Einsicht fehlt, dass es der eigene Rüde war, der in fremden Räumlichkeiten einfach mal so an die Hauswand, die Flurecke oder die Eingangstür gepinkelt hat oder auf die Schnelle wenigstens eine kleine Duftspur auf dem Fußboden hinterlassen konnte… Nein – unsere Mitarbeiterinnen, die nun wirklich genug in ihrem Job zu tun haben, werden auch noch der Lüge beschuldigt!

Das ist absolut unverschämt und nicht länger tragbar!

Dabei sind wir sehr wohl in der Lage die seltenen Fälle zu erkennen, in denen ein Tier aus Angst unter sich lässt und haben damit auch überhaupt kein Problem. So etwas passiert – wenn es hoch kommt – einmal im Monat und wir beseitigen den Unfall diskret und ohne Schuldzuweisung.

Keinerlei Verständnis haben wir jedoch für unaufmerksame Tierhalter:innen, die nicht in der Lage sind, ihren Rüden während des gesamten Tierarztbesuches konsequent im Auge zu behalten und zu verhindern, dass er seinen Urin an fremde Wände spritzt!
Wenn ICH das bei EUCH ZUHAUSE machen würde, dann wäre ich aber gespannt auf die Gesichter!!!

Lange Rede kurzer Sinn:
Lasst es bleiben, sonst lassen wir euch bleiben.

Heißt:
Der Tierhalter / die Tierhalterin ist dafür verantwortlich, dass weder das Ibachhaus von außen, noch die Eingangstür, noch der Hausflur, noch die Eingangstür der Praxis, noch der Anmelde- oder Wartebereich, noch der Praxisflur oder das Behandlungszimmer vollgepinkelt werden.

JEDER Rüde, den wir dabei erwischen, bekommt von uns eine sofortige Windelpflicht für den Praxisbesuch verordnet – und die gilt schon ab dem Parkplatz.
Alternativ stehen natürlich andere Tierarztpraxen zur Verfügung.

Ja, das ist böse und unfassbar unverschämt. Aber irgendwann reicht es einfach!

Dabei lieben wir unsere Hundepatienten genauso wie alle anderen und wir hassen es, zu solchen Maßnahmen gezwungen zu werden…

Ingo Diegel