Sachkundenachweis NRW

Im Landeshundegesetz für NRW (§11) wurde festgelegt, dass Halter großer Hunde, sofern diese eine Größe von mindestens 40cm bzw. ein Gewicht von 20kg erreichen, ihre Eignung zum Führen des Hundes nachweisen (Sachkundenachweis 20/40), das Tier fälschungssicher mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis die Möglichkeit, diesen Sachkundenachweis abzulegen.

Dazu werden Ihnen die offiziellen Fragebögen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe vorgelegt, die Sie durch Ankreuzen der richtigen Lösung(en) beantworten. 

Zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis empfehlen wir Ihnen das Buch „Sachkundenachweis für Hundehalter: So bestehen Sie den Hundeführerschein“ von Celina Del Amo, erschienen im Ulmer Verlag.

Zusätzlich sollten Sie sich mit den offiziellen Fragen der Tierärztekammer gut vertraut machen, die Sie hier herunterladen können:
Fragen zum Sachkundenachweis Westfalen-Lippe

Bitte vereinbaren Sie zur Abnahme des Sachkundenachweises kurzfristig einen Termin bei uns.

Bei allem Verständnis für Ihren Ärger darüber, dass Hundehalter kleinerer Rassen diese Prüfung nicht abzulegen brauchen, bitten wir Sie dennoch, diesen Test ernst zu nehmen und sich gut darauf vorzubereiten.
Sie sollten 2/3 der Fragen richtig beantwortet haben, um zu bestehen.

Noch Fragen? – Wir helfen Ihnen gerne weiter!